Terminverschiebung, Krankmeldung und Absage
Die Termine, die von dem Schüler bzw. Kursteilnehmer mit der Nachhilfe vereinbart wurden, sind einzuhalten. Eine Absage oder eine Terminverschiebung seitens des Schülers bzw. des Kursteilnehmers hat bis spätestens 17.00 Uhr des vorhergehenden Werktages vor der geplanten Einheit telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp zu erfolgen. Bei verspäteter oder unterlassener Absage ist die Unterrichtseinheit in voller Höhe zu
bezahlen.
Fehlstunden bei „Büffeln in den Ferien“ und bei der Hausaufgabenhilfe sind zu bezahlen und können nicht rückerstattet oder gutgeschrieben werden. Eine Abmeldung von einzelnen Stunden bei Kursen bzw. beim Gruppenunterricht ist nicht möglich.
2. Mindestteilnehmerzahl „Büffeln zu zweit“, „Büffeln in den Ferien“ und Hausaufgabenhilfe
Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die Büffelei das Recht vor, den Kurs abzusagen.
Bei einer Überschreitung der festgelegten maximalen Kursteilnehmerzahl wird der Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung der Teilnahmeberechtigung herangezogen. Das Angebot „Büffeln zu zweit“ ist eine Unterrichteinheit für zwei Schüler. Sollte der Kurs bei der Anmeldung nur mit einem SchülerIn belegt werden können, behält sich die Büffelei das Recht vor, jeder Zeit einen zweiten SchülerIn dazu zu buchen.
3. Zehnerblock und Einzelstunden
Der Zehnerblock ist für SchülerInnen gedacht, die durch wöchentliche Übung ihre Schulnoten verbessern, bzw. halten möchten. Einzelne Übungseinheiten können, je nach Verfügbarkeit, zum „Normalpreis bei Einzelterminbuchung vor Schularbeiten“ kurzfristig gebucht werden. Die Aufgabenhilfe kann ebenfalls kurzfristig, je nach Verfügbarkeit, gebucht werden. Die gebuchten Termine für Leseförderung / Einzelförderung oder Einzelunterricht sind Buchungen, bei denen garantiert wird, dass die Kinder alleine gefördert werden. Diese Termine sollten wöchentlich stattfinden, um einen Erfolg zu erzielen.